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SNG Consulting
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit mit SNG Consulting für Leistungen, Projekte und digitale Services.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die geschäftliche Zusammenarbeit mit SNG Consulting. Sie erfassen insbesondere IT-Beratung, Vor-Ort-Service, Support, Webseiten, Projektleistungen, digitale Zusammenarbeit über das Portal sowie damit verbundene Angebots-, Dokumentations- und Abrechnungsprozesse.
Angebote, Leistungsbeschreibungen, individuelle Absprachen und diese AGB greifen zusammen. Ein Vertrag kommt insbesondere durch Angebot und Annahme, schriftliche Beauftragung oder eine eindeutig dokumentierte digitale Freigabe zustande.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Regelungen oder projektbezogenen Absprachen. Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Freigaben und Mitwirkungen rechtzeitig bereit.
Vergütung, Abrechnungsintervall und Zahlungsziel ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Rechnung. Gemaess § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Laufzeiten, Kündigungsfristen, Change Requests und eventuelle Mehrleistungen richten sich nach der vereinbarten Vertragsart und den konkreten Leistungsdokumenten. Projekt- und Dauerschuldverhältnisse werden organisatorisch getrennt betrachtet.
Haftung, Sicherheitsregeln, Vertraulichkeit und Datenschutz werden transparent und im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben ausgestaltet. Weitergehende vertragliche Einzelregelungen bleiben möglich, wenn sie schriftlich oder digital dokumentiert vereinbart werden.
Alle vom Anbieter erstellten Werke — einschließlich Konzepte, Texte, Grafiken, Code und Systemkonfigurationen — bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum des Anbieters. Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist. Weitergehende Nutzungs- oder Verwertungsrechte, insbesondere für White-Label-Anwendungen, Weiterverkauf oder kommerzielle Zwecke Dritter, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Regelt, wann AGB wirksam Vertragsbestandteil werden und wie deutlich auf sie hingewiesen werden muss.
Unangemessene Benachteiligungen in AGB sind unwirksam; Transparenz und Fairness sind zentral.
Praezisiert, wie die AGB-Kontrolle bei Unternehmergeschaeften und in Sonderkonstellationen anzuwenden ist.
Regelt das Widerrufsrecht bei ausserhalb von Geschaeftsraeumen geschlossenen Vertraegen und im Fernabsatz gegenueber Verbrauchern.
Verlangt bei verbrauchergerichteten Online-Abschlussstrecken klare Vorabinformationen und die bekannte Button-Loesung.
Bei Werkleistungen richten sich Mängelansprüche nach §§ 633 ff. BGB. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme oder Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Für Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB). Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht zwingendes Recht eine längere Frist vorschreibt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen unverändert.
Der Anbieter haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbar waren. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Infrastrukturausfälle bei Drittanbietern (z. B. Hosting, Cloud-Dienste, Internet-Provider) sowie sonstige unvorhersehbare Umstände. Beide Parteien sind in diesen Fällen von ihrer Leistungspflicht befreit, solange und soweit die Leistungserbringung dadurch unmöglich ist. Eine Vergütung für tatsächlich erbrachte Teilleistungen bleibt unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der klaren dokumentierten Abstimmung zwischen den Vertragsparteien.
Die aktuelle Website dient vor allem der Kontaktanbahnung, Terminabstimmung und Angebotsvorbereitung. Ein unmittelbarer automatisierter Online-Vertragsschluss mit Zahlungspflicht gegenüber Verbrauchern wird derzeit nicht als Checkout-Strecke bereitgestellt. Sollten später direkte Buchungs-, Zahlungs- oder Bestellprozesse hinzukommen, werden die dafür erforderlichen Verbraucherinformationen, Hinweise zum Widerrufsrecht und die gesetzlichen Vorgaben für elektronische Bestellschritte gesondert ergänzt.
Beschreibt den Dienstvertrag als passende Grundlage fuer laufende Support- und Managed-Services-Leistungen.
Regelt, wann Verguetung bei Dienstleistungen faellig wird, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Definiert den Werkvertrag als Grundlage fuer projektbezogene Leistungen mit geschuldetem Erfolg und Abnahmebezug.
Beschreibt die Pflichtinformationen, die vor einem Fernabsatz- oder ausserhalb von Geschaeftsraeumen geschlossenen Verbrauchervertrag zu geben sind.
Verlangt klare, zutreffende und fuer Verbraucher nachvollziehbare Preisangaben und Gesamtpreis-Transparenz.
Enthaelt die Pflichtangaben fuer Rechnungen sowie Vorgaben fuer elektronische Rechnungen und Pruefpfade.
Regelt die Kleinunternehmerbefreiung einschliesslich Umsatzgrenzen und den Verzicht auf die Anwendung.